Zusammensetzung:

Die 28 Kommissionsmitglieder aus den einzelnen EU-Mitgliedstaaten übernehmen die politische Leitung der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der Präsident der Kommission überträgt jedem Kommissionsmitglied die Verantwortung für einen bestimmten Politikbereich.

Dem Kollegium der Kommissionsmitglieder gehören der Kommissionspräsident, seine sechs Vizepräsidenten/-präsidentinnen einschließlich des Ersten Vizepräsidenten, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie 21 Kommissarinnen und Kommissare für die einzelnen Ressorts an.

Ernennung des Präsidenten:

Die Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten werden von den Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament vorgestellt. Um gewählt zu werden, benötigen der Kandidat oder die Kandidatin die Unterstützung einer Mehrheit der Abgeordneten.

 

Wahl des Teams:

Der Kandidat für die Präsidentschaft wählt potenzielle Vizepräsidenten und Kommissionsmitglieder unter Berücksichtigung der Vorschläge aus den EU-Ländern aus. Die Nominierungen müssen von den Staats- und Regierungschefs der Länder im Europäischen Rat angenommen werden.

Jeder Nominierte muss vor dem Europäischen Parlament seine Vision vorstellen und die Fragen der Abgeordneten beantworten. Anschließend stimmt das Parlament ab, ob es das vorgeschlagene Kollegium insgesamt akzeptiert oder nicht. Zuletzt müssen die potenziellen Kommissarinnen und Kommissare vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt werden.

Aufgaben

Vorschläge für neue Rechtsvorschriften:

Die Kommission ist das einzige EU-Organ, das dem Parlament und dem Rat Gesetzesvorschläge zur Abstimmung vorlegen kann. Diese Rechtsvorschriften:

  • schützen die Interessen der EU und ihrer Bürgerinnen und Bürger in Angelegenheiten, die auf nationaler Ebene nicht effizient behandelt werden können,
  • sind aufgrund der Konsultation von Experten und der breiten Öffentlichkeit fachlich ausgereift.

Durchführung der EU-Strategien und Vergabe von Finanzmitteln

  • Die EU-Kommission legt gemeinsam mit dem Rat und dem Parlament die Schwerpunkte der Mittelvergabe fest,
  • erstellt Jahreshaushaltspläne zur Annahme durch Parlament und Rat,
  • überwacht, wie das Geld ausgegeben wird. Der Rechnungshof unterstützt die Kommission bei dieser Aufgabe.

Durchsetzung des EU-Rechts

  • Gemeinsam mit dem Gerichtshof wacht die Kommission über die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten.

Vertretung der EU auf internationaler Ebene

  • Die EU-Kommission spricht in internationalen Organisationen für alle EU-Länder, vor allem in den Bereichen Handelspolitik und humanitäre Hilfe.
  • Sie handelt außerdem im Namen der EU internationale Verträge aus