Das Europäische Parlament wurde am 10. September 1952 gegründet.
Sein Hauptsitz befindet sich in Brüssel. Dort finden die gesamten Ausschussarbeiten statt.
zwölfmal im Jahr wird der Zweitsitz in Straßburg genutzt. Dort stimmt das gesamte Plenum über die Ergebnisse der Ausschussarbeiten ab.
Zusammensetzung:

- 705 Abgeordnete
- 27 Mitgliedsstaaten
- 7 Fraktionen
- 20 ständige Ausschüsse
- Ungefähr 8000 Angestellte
Aufgaben:
Gesetzgebung
- Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, in Zusammenarbeit mit dem Rat der EU auf der Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission
- Entscheidung über internationale Abkommen
- Entscheidung über Erweiterungen
- Prüfung des Arbeitsprogramms der Kommission und Aufforderung der Kommission, Rechtsvorschriften vorzuschlagen
Aufsicht
- Demokratische Kontrolle aller EU-Organe (Europäischer Rat, EZB, Kommission)
- Wahl der Präsidentin/des Präsidenten der EU-Kommission und Zustimmung zur Kommission als Kollegium. Möglichkeit, einen Misstrauensantrag zu stellen, der die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingt.
- Bearbeitung von Petitionen der EU-Bürgerinnen und -Bürger und Einsetzen von Untersuchungsausschüssen
- Wahlbeobachtung
Haushalt
- Aufstellung des Haushaltsplans der EU gemeinsam mit dem Rat
- Genehmigung des langfristigen EU-Haushalts, des so genannten „mehrjährigen Finanzrahmens“