Derzeit erhitzt die Erbschaft- und Schenkungssteuer die Gemüter. Sollte von vorherigen Generationen erarbeitetes Vermögen wirklich erneut besteuert werden, damit der Staat dazuverdient?

„Der massive Wertverlust durch die Inflation schrumpft die Vermögen und lässt den Erben ohnehin nur noch einen Teil übrig, es ist also dringend an der Zeit zu handeln und Erbmasse zu schützen“,

kommentiert Engin Eroglu, Mitglied des Europäischen Parlaments (FREIE WÄHLER). Es sei sinnvoll, die Freibeträge auf eine angepasste Summe zu erhöhen, denkbar wäre eine Erhöhung auf 1 Million €, wie es in Italien der Fall ist, so Eroglu weiter, oder sogar die komplette Abschaffung.

Der EU-Vergleich ist in dem Zusammenhang interessant: In neun Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, Schweden und Estland, existiert keine direkte Form der Erbschaftsteuer. In anderen Ländern variiert die Höhe der Besteuerung stark, sie ist abhängig von Verwandtschaftsgrad, Steuermodell (progressiv vs. pauschal) und Freibeträgen. In Deutschland wird auf ein vererbtes Vermögen zwischen 7% und 50% Erbschaftssteuer erhoben, hinzu kommt ein Freibetrag zwischen 20.000€ und 500.000€, der wie die prozentuale Besteuerung je nach Verwandtschaftsgrad variiert1. Die zusammengerechneten Einnahmen für den Fiskus der Länder betrugen im vergangenen Jahr 9,82 Milliarden Euro2.

In Deutschland gehen diese Einnahmen ausnahmslos an die Bundesländer. Zu den größten Profiteuren der Steuer gehören Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen, die gemeinsam über 7 Milliarden € Erbschaftssteuer einnahmen. Im Zuge des Finanzkraftausgleichs wird jedoch gegebenenfalls ein Großteil wieder umverteilt, sodass Bundesländer mit hohen Einnahmen aus Erbschaften im Zweifel nicht viel davon haben.

„Außerdem sollte das ErbStG grundlegend geändert und wieder in die Hoheitsgewalt der Länder übertragen werden, denn diese haben zwar die Aufgabe, die Steuer zu verwalten, können aber nicht selbstständig über Änderungen entscheiden.“

*1 https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html
*2 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/Foederale-Finanzbeziehungen/Laenderfinanzausgleich/abrechnung-ausgleichsjahr-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=6